Allgemeinen Geschäftsbedingungen Christa’s Putzfeen

 

 1. Vertrag

Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine schriftliche Auftragserteilung, Angebotsbestätigung oder Vereinbarung vorliegt und beide Parteien sich über die Modalitäten geeinigt haben.

Der Auftraggeber anerkennt die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Christa’s Putzfeen.

Christa’s Putzfeen darf die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern, ohne dass die bestehenden Vertragspartner besonders informiert werden müssen.

Änderungen, die die Vertragspartner betreffen, werden diesem schriftlich mitgeteilt.

 

2. Pflichten Christa’s Putzfeen

Christa’s Putzfeen verpflichtet sich, die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen vollständig zur Zufriedenheit des Kunden zu erbringen. Für Schäden, Störungen oder Unterbrechungen, die von Mitarbeitern von Christa’s Putzfeen versursacht werden, haftet Christa’s Putzfeen.

Christa’s Putzfeen haftet ausschliesslich für die mit dem Kunden vereinbarte Leistung. Für Schäden, Störungen oder Unterbrechung oder Abbruch der Arbeiten, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht werden, wird von Christa’s Putzfeen nicht gehaftet.

Christa’s Putzfeen kann jederzeit von einem Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund von störenden Ereignissen durch Dritte oder im Falle von höherer Gewalt, die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt werden kann.

 

3. Pflichten Vertragspartner

Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, spätestens aber 48 Stunden vor Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen. Wertvolle Gegenstände deren Pflege äusserst heikel ist müssen Christa’s Putzfeen schriftlich mitgeteilt werden.

Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen, Nachteile oder gar Nichterfüllung der zu erbringenden Leistung durch Christa’s Putzfeen, haftet der Vertragspartner für die Nichteinhaltung des Vertrages. Christa’s Putzfeen ist in diesem Fall in der Lage eine entsprechende Aufwandsentschädigung der bisher angefallenen Kosten zu verrechnen.

Sollte durch die Leistungserbringung von Christa’s Putzfeen in irgendeiner Weise geltendes Recht verletzt werden, oder sich für den Vertragspartner Nachteile durch die Leistung ergeben, haftet allein der Vertragspartner

 

4. Gewährleistung

Die durch Christa’s Putzfeen erbrachten Leistungen sind vom Vertragspartner unmittelbar nach erbrachter Leistung, spätestens jedoch nach 12 Stunden sorgfältig zu prüfen. Etwaige Mängel sind sofort innerhalb dieser Frist schriftlich zu melden.

Mögliche Mängel oder Fehler der Leistungserbringung werden von Christa’s Putzfeen entweder durch gemeinsam vereinbarte Nachbesserung innerhalb einer vereinbarten Zeit erledigt oder aufgrund der Leistungsminderung entsprechend kostenmässig berücksichtigt.

Die Gewährleistungspflicht von Christa’s Putzfeen entfällt, wenn der Vertragspartner die von Christa’s Putzfeen erbrachte Leistung inkl. mögliche gelieferte Ware, verändert, umgestaltet oder kaputt macht.

 

5. Verrechnung der Leistung

Die von Christa’s Putzfeen erbrachten Leistungen sind entsprechend der im Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen netto zu bezahlen.

Mögliche Mehraufwendungen, die während der Leistungserbringung notwendig werden und die dem Vertragspartner mitgeteilt und von ihm genehmigt wurden, sind entsprechend der Vertragsbedingungen möglich.

 

6. Kündigung

Ein Auftrag kann grundsätzlich innerhalb von 8 Tagen mit eingeschriebenem Brief oder E-Mail gekündigt werden.

Wird der Auftrag nach dieser Frist gekündigt, bezahlt der Vertragspartner von Christa’s Putzfeen 40% des Auftragsvolumens.

Aufträge, die innerhalb von weniger als 8 Tagen auszuführen sind, können nicht gekündigt werden, es sei denn die Leistungserbringung kann ohne Beeinflussung von Christa’s Putzfeen nicht mehr erbracht werden.

Besteht ein längerfristiger Vertrag für mehrere regelmässig zu erbringende Leistungen, kann dieser jederzeit zum Ende des Folgemonats gekündigt werden, es sei denn, die beiden Vertragspartner haben eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen, die im Vertrag entsprechend vermerkt ist.

Eine Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.

Die Kündigung befreit den Vertragspartner oder Christa’s Putzfeen nicht von den zu erbringenden Leistungen oder Zahlungen innerhalb der vereinbarten Vertragszeit.

 

7. Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand Gossau SG. Es gilt das Schweizerische Recht.